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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CMTEC GmbH
Punkt 1: Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Arbeiten, Aufträge und Warenlieferungen der Firma CMTEC GmbH Geschäftsbedingungen entgegenstehender allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern erlangen keine Geltung außer aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
1.2 Sämtliche vertragliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung.
1.3 Der Umfang des Auftrages ergibt sich aus der unterschriebenen Auftragsbestätigung.
1.4 Für den Verkauf, Vertrieb und den Einbau von Telematik Systemen gelten die bis auf die Leistungen und Warenlieferungen durch CMTEC die jeweiligen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners mit welchem der Servicevertrag abgeschlossen wird. Diese finden Sie auf unserer Homepage für Telematik Systeme www.pilotguard.at.
Punkt 2: Kostenvoranschläge
2.1 Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen.
2.2 Kostenvoranschläge sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, entgeltlich. Das Entgelt für den Kostenvoranschlag wird bei Erteilung eines Auftrages an die CMTEC GmbH gutgeschrieben. Hiermit werden Verbraucher im Sinne des KschG auf die Entgeltlichkeit von Kostenvoranschlägen gemäß § 5 Abs. 1 KschG hingewiesen. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages erfolgt ohne Garantie.
Punkt 3: Angebote
3.1 Angebote werden nur schriftlich erteilt. Mündliche Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von der CMTEC GmbH bestätigt werden. Angebote gelten stets als freibleibend. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
3.2. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebotes ist nur hinsichtlich der angebotenen Leistung möglich.
Punkt 4: Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten unsere derzeit gültigen Preise.
4.2 Sollten Preisänderungen von dritter Seite zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung erfolgen, so ist diese Preiserhöhung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Er ist jedoch verpflichtet, Preiserhöhungen zu akzeptieren, sofern zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung weniger als zwei Monate liegen.
4.3 Die Zahlung ist prompt nach Erhalt der Rechnung fällig, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 12 % p.a. als vereinbart. Zahlungen werden zunächst auf allfällige Mahngebühren, Kosten, Zinsen und danach auf die älteste fällige Rechnung angerechnet.
4.4 Im Falle der Einleitung eines Ausgleichs- oder Insolvenzverfahrens sind alle unsere Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, einschließlich später fälliger und noch nicht bezahlter Forderungen ohne Rücksicht auf das eingeräumte Zahlungsziel unverzüglich fällig, und die in den Rechnungen abgezogenen Rabatte und Nachlässe verlieren ihre Wirksamkeit. Für alle Leistungen und Warelieferung gilt die Praxis eines Zug um Zug Geschäfts.
4.5 Alle Waren und Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der CMTEC GmbH.
Punkt 5: Leistungsausführung
5.1 Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.
5.2 Erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen bei den Behörden oder Bewilligungen durch die Behörden sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu veranlassen.
5.3 Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Weiters ist für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie vom Auftraggeber kostenlos beizustellen.
5.4 Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht, wird jeglicher dafür notwendige Mehraufwand gesondert berechnet.
Punkt 6: Leistungsfristen und –termine
6.1 Es gelten die auf der Auftragsbestätigung vereinbarten Fristen und Termine.
6.2 Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die alleine der Rechtssphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Dies gilt ebenso im Falle von Zusatzaufträgen. Die durch Verzögerungen auffallenden
Mehrkosten sind dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Rechtssphäre zuzuordnen sind.
Punkt 7: Übernahme
7.1 Der Auftraggeber bestätigt mit der Unterzeichnung der umseitigen Arbeits- und Auftragsbestätigung die mangelfreie und ordnungsgemäße Über- bzw. Abnahme der Leistung des Auftragnehmers.
Punkt 8: Teilzahlungen und Kosten
8.1 Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zu leisten.
8.2 Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung, ist der Auftragnehmer berechtigt, Mahnspesen zu Lasten des Auftraggebers in Rechnung zu stellen und die Arbeiten bis zum Erhalt der Teilzahlung einzustellen.
Punkt 9: Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen der CMTEC GmbH aus den laufenden Geschäftsbedingungen mit dem Auftraggeber, behält sich die CMTEC GmbH das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren vor und zwar auch dann, wenn diese verarbeitet werden. Das Eigentum geht auf den Auftraggeber erst über, wenn die CMTEC GmbH über den Kaufpreis zur Gänze verfügen kann. Anstelle der der CMTEC GmbH gehörenden Waren, tritt, wenn diese veräußert werden, der Anspruch gegen den Drittabnehmer, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung bedarf. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die in einem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
Punkt 10: Haftungsbeschränkung
10.1 Einvernehmlich wird die Haftung der CMTEC GmbH für Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Einvernehmlich wird die Haftung der CMTEC GmbH für indirekte Schäden, Folgeschäden oder atypische Schäden, gleich welcher Art, sowie für den Ersatz von entgangenem Gewinn, ebenso wie für den Verlust von Daten oder Schäden an materiellen Werten
und Rechten, ausgeschlossen.
10.2 Verschleißteile oder technische Produkte haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen ist nur mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Bei zerrüttetem oder bindungslosem Mauerwerk sind durch Stemmarbeiten Schäden möglich. Ist der Verlauf von im Mauerwerk verlegten Leitungen welcher Art auch immer nicht erkennbar, ist deren Beschädigung durch Arbeiten möglich.
10.3 Bei Fahrzeugen welche nicht frei von Zusatzinstallationen sind, gilt generell der Haftungsausschluss gegenüber der CMTEC. Allfällige Schaden welche eindeutig der CMTEC zuzurechnen ist und diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde sind nicht durch den Haftungsausschluss ausgeschlossen.
Punkt 11: Gewährleistung
11.1 Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Falle der schriftlichen Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches, die Berechtigung des Auftragnehmers besteht, die Behebung des Mangels durch Verbesserung an der Sache bzw. Austausch der Sache erfüllt werden kann. Einvernehmlich werden daher Preisminderungs- und Wandlungsansprüche ausgeschlossen, soweit zwingende Bestimmungen nicht dagegen stehen. Es steht sohin dem Auftragnehmer frei, binnen angemessener Frist ersatzweise Lieferung zu veranlassen.
11.2 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Übergabe bzw. Übernahme der Sache oder des Werkes durch den Auftraggeber, spätestens jedoch dem Zeitpunkt der Rechnungslegung durch den Auftragnehmer. Beanstandungen der Güte, der Art und Stückzahl der Ware sind der CMTEC GmbH unverzüglich nach Einlangen der Ware schriftlich mitzuteilen; für versteckte Mängel gelten hinsichtlich der Rügepflicht des Käufers die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, soweit nicht ein Konsumentengeschäft vorliegt.
Punkt 12: Sonstiges
12.1 Mündliche Nebenabsprachen, insbesondere mit dem Personal der CMTEC GmbH, haben keine Gültigkeit. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen und Mitteilungen des Auftraggebers sind nur dann von rechtlicher Wirkung, wenn sie schriftlich erfolgen und von dem Auftragnehmer bestätigt werden.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wolfsberg. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Ansprüche auch vor den für den
Auftraggeber örtlich und sachlich zuständigen Behörden und Gerichte geltend zu machen.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen treten jene, die aus der Auffassung sorgfältiger und redlicher Vertragsparteien den ungültigen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der gps365 GmbH, Wienerbergstraße 11/12A, 1100 Wien (letzte Aktualisierung: 29. Juli 2014)
1. Allgemein
Die folgenden Bedingungen sowie Preisangaben gelten für alle von der gps365 GmbH (im Folgenden kurz „gps365“) angebotenen Leistungen und Services im Zusammenhang mit dem Telematiksystem und stellen einen integrierenden Bestandteil der Serviceverträge dar.
2. Vertragsgegenstand
gps365 bietet mit dem genannten Service die Möglichkeit der automatisierten Fahrzeugortung, sowie Diebstahl- und Einbruchssicherung von Kraftfahrzeugen. Zur Erbringung dieser Leistungen bedient sich gps365 des Global Positioning System (GPS), General Packet Radio Service (GPRS) bzw. Telekommunikationsdienstleistern, sowie einer im Fahrzeug verbauten Telematikeinheit (Tracker Modul). Die ordnungsgemäße Funktion des GPS, GPRS sowie der Telematikeinheit sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages.
3. Leistungen
gps365 ermöglicht unter Zuhilfenahme der genannten Komponente die Ortung von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit Sicherheits- und Diebstahlsicherung, sofern die eingesetzte Hard- und Software die jeweilige Funktion unterstützt.
4. Urheberrechtschutz und gewerblicher Rechtschutz
Die verwendete Hardware, Software sind das geistige Eigentum von gps365 GmbH und sind durch das Urheberrechtsgesetzt und gewerbliche Schutzrechte geschützt. Der Kunde besitzt keine Berechtigung zur wie immer gearteten Bearbeitung und/oder sonstige Verwendung der genannten Komponente.
5. Laufzeit des Vertrages und Kündigung
1. Der Servicevertrag wird auf einen Monat abgeschlossen, dies ist zugleich die Mindestvertragsdauer. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von einem Monat verlängert sich das Vertragsverhältnis auf ein weiteres Monat. Während der Mindestvertragsdauer ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Bei einem online getätigten Geschäft stehen Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) jedoch eine 14 tägige Rücktrittsfrist zu.

2. Ist eine (weitere) Verlängerung des Vertrages während der Mindestvertragsdauer von dem Kunden nicht gewünscht, dann ist dies der gps365 GmbH mindestens 7 Tage vor Ablauf des Monates bzw. dem Vertragsende schriftlich bekannt zu geben. Wurde der Vertrag über die Mindestvertragsdauer verlängert, dann ist eine ordentliche Kündigung jeweils unter Einhaltung einer 14tägigen Kündigungsfrist möglich.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3. Eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Für gps365:
 bei Nichterfüllung des Vertrages bzw. anhaltendem Zahlungsverzug des Kunden;
 bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit von Services Dritter, die die Grundlage dieses Vertrages bilden (z.B.: GPS, GPRS oder der Telekommunikationsdienste);
 bei Konkurseröffnung über das Vermögen des Kunden;
 wenn die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht betriebsfähig bereit gestellt werden kann bzw. die für die Leistung von gps365 notwendigen technischen oder sonstigen Voraussetzungen fehlen oder nicht zur Gänze vorhanden sind;
 bei Abmeldung oder Verkauf des mit der Telematikeinheit der gps365 GmbH ausgestatteten Fahrzeuges an Dritte;

Für den Kunden:
 bei Nichterfüllung des Vertrages trotz vorangegangener Mahnung;
 bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit von Services Dritter, die die Grundlage dieses Vertrages bilden (z.B.: GPS, GPRS);

In keinem der genannten Fälle kann eine Refundierung von bereits geleisteten Serviceentgelten oder sonstigen Teilbeträgen erfolgen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, sämtliche mit der Telematikeinheit versehenen Kraftfahrzeugdaten über eine Online-Datenbank abzurufen. Das an den Kunden und sein Fahrzeug angepasste Internetaccount wird seitens gps365 frei geschalten. Die Zugangsdaten erhält der Kunde im schriftlichen Weg mitgeteilt. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt die ihm mitgeteilten Zugangsdaten Dritten zu überlassen.
6. Preis und Zahlungsbedingungen

1. Gegen die Servicegebühr stehen dem Kunden die in der Leistungsbeschreibung angeführten Leistungen zur Verfügung. Diese Gebühr beinhaltet des Weiteren alle anfallenden Grund- und Kommunikationsgebühren im Inland und falls gewählt auch die für Ausland, die durch die Übertragung von Daten zwischen der Telematikeinheit und dem Server der gps365 GmbH entstehen.
2. Die Servicegebühr versteht sich, falls nicht anders angegeben, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ist diese bei Verrechnung zusätzlich hinzuzurechnen. Die Servicegebühr wird im Vorhinein verrechnet und ist immer Vorkasse zu bezahlen. Sollte der Rechnungsbetrag aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von gps365 GmbH liegen, nicht bzw. eine bereits durchgeführte Zahlung rückgebucht werden, wird gps365 dem Kunden für jede Rückbuchung allfällige Bankspesen, sowie das Bearbeitungsentgelt in Rechnung stellen.
3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB bzw. bei einem beiderseitigen unternehmensbezogenen Geschäft die Verzugszinsen gemäß § 352 UGB als vereinbart. gps365 behält sich jedoch im Falle des Zahlungsverzuges das Recht vor, nach Wahl entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu begehren.
4. Ausdrücklich festgehalten wird, dass es zu einer Erhöhung der Gebühren kommen kann, welche dem Kunden zeitgerecht, spätestens jedoch 1 Monat vor beabsichtigter Preiserhöhung, bekannt zu geben ist.
5. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich im Voraus, jeweils an dem Tag des Monats, an dem der Vertrag des Kunden begonnen hat. Rechnungen werden automatisiert per E-Mail versendet.
6. Für Rückerstattungen oder Fragen zur Rechnungen stehen wir jederzeit unter unserer E-Mail Adresse office@gps365.at zur Verfügung. Wir werden den Sachverhalt unverzüglich prüfen und im Falle einer Rückerstattung den betreffenden Betrag innerhalb von 14 Tagen über den vom Kunden gewählten Zahlungsweg refundieren.

7. Pflichten des Kunden
1. Dem Kunden wird eine nicht übertragbare Lizenz zur Benutzung der Software für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt. Der Kunde darf die Lizenz nicht an Dritte übertragen. gps365 ist bei jeder Verletzung der Vertragsbestimmungen durch den Kunden für alle daraus erwachsenen Nachteile schad- und klaglos zu halten.

2. Die Datenverwendung erfolgt ausschließlich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, dessen Umfang sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarung ergibt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Erbringung der Leistung durch die gps365 GmbH notwendigen technischen Voraussetzungen, etc. zu erfüllen und diese zur Verfügung zu stellen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Personen, denen das Kraftfahrzeug überlassen wird, über die Funktionsweise sowie die Art der Datenerfassung der Telematikeinheit zu informieren.
5. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, der bekannt gegebenen Mobiltelefonnummer, etc., im Hinblick auf die Einzugsermächtigung auch Änderungen seiner Bankverbindung, gps365 unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Auch eine Änderung der Verfügungsrechte ist mitteilungspflichtig. Davon umfasst sind auch die Abmeldung und der Verkauf, des mit der Telematikeinheit, der gps365 GmbH ausgestatteten Fahrzeuge. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und gps365 GmbH wird durch die Abmeldung oder den Verkauf des mit der Telematikeinheit der gps365 GmbH ausgestatteten Fahrzeuges nicht automatisch beendet.
6. Der Kunde hat die vom ihm geschuldeten Gebühren termingerecht zu begleichen.
7. Für die Ein- und Ausbauarbeiten der Telematikeinheit übernimmt gps365 keine Haftung, da diese vom Kunden ausschließlich selbst durchgeführte werden.
8. Der Kunde verpflichtet sich, bei Zuwiderhandeln gegen die genannten Pflichten gps365 von sämtlichen Ansprüchen schad- und klaglos zu halten.

8. Mahn- und Inkassospesen
1. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, der gps365 GmbH entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die gps365 GmbH dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der dem Inkassobüro gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern gps365 das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, für jede erfolgte Mahnung einen Betrag von 12,00 EUR zu bezahlen.
2. Gegenüber Verbrauchern wird auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 Z 15 KSchG hingewiesen.

9. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd des Produkthaftungsgesetzes gegen die gps365 GmbH gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von gps365 verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
10. Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit, gegenüber Unternehmern auch bei Vorliegen schlichter grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.
2. Außer bei Verbrauchergeschäften ist das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit seitens des Geschädigten zu beweisen. Das Vorliegen krasser grober Fahrlässigkeit oder das Vorliegen vom Vorsatz hat der Kunde zu beweisen.
3. Vor Abschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. Vorinstallation von Computerprogrammen, ist der Kunde verpflichtet, den auf Computeranlagen bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, allenfalls er für verloren gegangene Daten, sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

11. Datenschutz
1. gps365 wird die im Rahmen dieses Vertrages und seiner Erfüllung verarbeiteten Daten des Kunden geheim halten und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000) einhalten.

Die Telematikeinheit speichert diverse Positions- und Statusdaten des Fahrzeuges und überträgt diese an einen Server der gps365 GmbH. Die Speicherdauer entspricht jeweils der Vertragsdauer mindestens jedoch 24 Monate.
Sämtliche gespeicherten Daten werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses umgehen gelöscht. Das gilt auch für das Account des Kunden.
Mit der Bekanntgabe des Kunden über Abmeldung oder Verkauf des mit der Telematikeinheit der gps365 GmbH ausgestatteten Fahrzeuges erfolgt die Löschung des Accounts und der damit verbundenen Daten des Kunden, es sei denn die Telematikeinheit wird auf Wunsch und Kosten des Kunden in ein anderes Fahrzeug seiner Wahl wieder verbaut.
Für Fragen zum Thema Datenschutz bzw. Lösungsanfragen stehen wir dir gerne unter unserer E-Mail Adresse office@gps365.at zur Verfügung.

2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Ermittlung und Verarbeitung dieser Daten auf elektronischem Weg zur Erbringung vereinbarter Leistungen von gps365 benötigt wird und stimmt dieser Verarbeitung ausdrücklich zu. Der Kunde ist jederzeit zu einem Widerruf der Verwendung und Speicherung seiner Daten berechtigt. In diesem Fall behält sich die gps365 GmbH jedoch das Recht das Vertragsverhältnis aufzukündigen, da eine Vertragserfüllung ohne Speicherung von Daten, was den Kern des Vertragsverhältnisses bildet, durch die gps365 GmbH nicht möglich ist.

12. Verfügbarkeit
1. Die Services stehen spätestens an dem Einbau bzw. der Aktivierung der Telematikeinheit folgenden Werktag zur Verfügung.
2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass folgende besondere Voraussetzungen zur Verfügbarkeit der Leistungen gegeben sein müssen und dass diese außerhalb des Einflussbereiches von gps365 liegen:
 der störungsfreie Betrieb des GPS
 der störungsfreien Betriebs des GPRS bzw. der Telekommunikationsdienste
 die ordnungsgemäße Montage und Funktion der Telematikeinheit
 eine aufrechte und funktionierende Verbindung zwischen der Telematikeinheit und der zwischengeschalteten Internet-Verbindungen zum gps365-Server
 der Aufenthalt des Fahrzeuges innerhalb der Reichweite von GPS und GPRS.
3. Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtverfügbarkeit dieser Voraussetzungen gps365 keinerlei Haftung über die Verfügbarkeit der eigenen Dienste übernehmen kann.

Sowohl Ereignis höherer Gewalt, Streik, Unruhe, behördliche Eingriffe u.ä. Umstände bei gps365 oder auch bei Zulieferungen und Erfüllungsgehilfen von gps365, soweit sie unvermeidbar, schwerwiegend und unverschuldet sind, die gps365 GmbH die Erfüllung der Leistung erschweren oder unmöglich machen, berechtigten gps365, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme der Leistung einzustellen oder, sofern das in der Natur der Leistung möglich schein, hinaus zu schieben.
13. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl
1. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Es gilt österreichisches materielles Recht. Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist – ausgenommen Verbrauchergerichtsstand – ausschließlich das für den Sitz der gps365 GmbH sachlich zuständige Gericht. Ungeachtet dieser Vereinbarung kann die gps365 GmbH auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

Streetwatch GmbH 1
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TELEMATIK
der Streetwatch GmbH; FN 260915z; Zacharias Werner Gasse 11; 2344 Maria Enzersdorf
1. Allgemein
Die folgenden Bedingungen sowie Preisangaben gelten für alle von der Streetwatch GmbH (im Folgenden kurz „STREETWATCH “) angebotenen Leistungen und Servi-ces im Zusammenhang mit dem Telematiksystem und stellen einen integrierenden Bestandteil der Serviceverträ-ge dar.
2. Vertragsgegenstand
2.1. STREETWATCH bietet mit dem genannten Service die Möglichkeit der automatisierten Fahrzeugortung, sowie Diebstahl- und Einbruchssicherung von Kraftfahrzeugen. Zur Erbringung dieser Leistungen bedient sich STREET-WATCH des Global Positioning System (GPS), General Packet Radio Service (GPRS) bzw. Telekommunikations-dienstleistern, sowie einer im Fahrzeug verbauten Telema-tikeinheit (Tracker Modul). Der Einbau der Telematikein-heit erfolgt durch einen dazu autorisierten Vertragspartner der STREETWATCH GmbH. Die ordnungsgemäße Funktion des GPS, GPRS sowie der Telematikeinheit sind ausdrück-lich nicht Bestandteil dieses Vertrages.
3. Leistungen
STREETWATCH ermöglicht unter Zuhilfenahme der ge-nannten Komponente die Ortung von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit Sicherheits- und Diebstahlsicherung, sofern die eingesetzte Hard- und Software die jeweilige Funktion unterstützt.
4. Urheberrechtschutz und gewerblicher Rechtschutz
Die verwendete Hardware, Software sind das geistige Eigentum von STREETWATCH GmbH und sind durch das Urheberrechtsgesetzt und gewerbliche Schutzrechte ge-schützt. Der Kunde besitzt keine Berechtigung zur wie immer gearteten Bearbeitung und/oder sonstige Verwen-dung der genannten Komponente.
5. Laufzeit des Vertrages und Kündigung
5.1. Der Servicevertrag wird auf 24 Monate abgeschlossen, dies ist zugleich die Mindestvertragsdauer. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 24 Monaten verlängert sich das Vertragsverhältnis auf weitere 24 Monate. Während der Mindestvertragsdauer ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.
5.2. Ist eine (weitere) Verlängerung des Vertrages wäh-rend der Mindestvertragsdauer von dem Kunden nicht gewünscht, dann ist dies der STREETWATCH GmbH min-destens drei Monate vor Ablauf der 24 Monate bzw. dem Vertragsende schriftlich bekannt zu geben. Wurde der Vertrag über die Mindestvertragsdauer verlängert, dann ist eine ordentliche Kündigung jeweils unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres möglich.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
5.3. Eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhält-nisses ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Für STREETWATCH :
 bei Nichterfüllung des Vertrages bzw. anhaltendem Zahlungsverzug des Kunden;
 bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit von Services Dritter, die die Grundlage dieses Vertrages bilden (z.B.: GPS, GPRS oder der Telekommunikationsdiens-te);
 bei Konkurseröffnung über das Vermögen des Kun-den;
 wenn die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht betriebsfähig bereit gestellt werden kann bzw. die für die Leistung von STREETWATCH notwendigen technischen oder sonstigen Vorausset-zungen fehlen oder nicht zur Gänze vorhanden sind;
 bei Abmeldung oder Verkauf des mit der Telemati-keinheit der STREETWATCH GmbH ausgestatteten Fahrzeuges an Dritte;
Für den Kunden:
 bei Nichterfüllung des Vertrages trotz vorangegange-ner Mahnung;
 bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit von Services Dritter, die die Grundlage dieses Vertrages bilden (z.B.: GPS, GPRS);
In keinem der genannten Fälle kann eine Refundierung von bereits geleisteten Serviceentgelten oder sonstigen Teilbeträgen erfolgen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, sämtliche mit der Telemati-keinheit versehenen Kraftfahrzeugdaten über eine Online-Datenbank abzurufen. Das an den Kunden und sein Fahr-zeug angepasste Internetaccount wird seitens STREET-WATCH frei geschalten. Die Zugangsdaten erhält der Kunde im schriftlichen Weg mitgeteilt. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt die ihm mitgeteilten Zugangsdaten Dritten zu überlassen.
6. Preis und Zahlungsbedingungen
6.1. Gegen die Servicegebühr stehen dem Kunden die in der Leistungsbeschreibung angeführten Leistungen zur Verfügung. Diese Gebühr beinhaltet des Weiteren alle anfallenden Grund- und Kommunikationsgebühren im Inland und falls gewählt auch die für Ausland, die durch die Übertragung von Daten zwischen der Telematikeinheit und dem Server der STREETWATCH GmbH entstehen.
6.2. Die Servicegebühr versteht sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ist diese bei Verrechnung zusätzlich hinzuzurechnen. Die Servicegebühr wird im Vorhinein
Streetwatch GmbH 2
verrechnet und ist innerhalb von sofort nach Rechnungs-stellung zur Zahlung fällig. Die fällige Gebühr wird von STREETWATCH aufgrund der erteilten Einzugsermächti-gung vom Bankkonto des Kunden eingezogen.
Sollte bei erteilter Einzugsermächtigung der Rechnungsbe-trag aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von STREETWATCH GmbH liegen, nicht vom Konto eingezogen werden können bzw. eine bereits durchgeführte Belastung des Kontos ungerechtfertigt zurückgebucht werden, wird STREETWATCH dem Kunden für jede Rücklastschrift allfällige Bankspesen, sowie das Bearbeitungsentgelt in Rechnung stellen. STREETWATCH behält sich das Recht vor, nach einer Rücklastschrift das Entgelt mittels Zahl-schein vorzuschreiben.
6.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugs-zinsen gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB bzw. bei einem beider-seitigen unternehmensbezogenen Geschäft die Verzugszin-sen gemäß § 352 UGB als vereinbart. STREETWATCH behält sich jedoch im Falle des Zahlungsverzuges das Recht vor, nach Wahl entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in der gesetz-lichen Höhe zu begehren.
6.4. Ausdrücklich festgehalten wird, dass es zu einer Erhö-hung der Gebühren kommen kann, welche dem Kunden zeitgerecht, spätestens jedoch 3 Monate vor beabsichtigter Preiserhöhung, bekannt zu geben ist.
7. Pflichten des Kunden
7.1. Dem Kunden wird eine nicht übertragbare Lizenz zur Benutzung der Software für die Dauer des Vertragsver-hältnisses eingeräumt. Der Kunde darf die Lizenz nicht an Dritte übertragen. STREETWATCH ist bei jeder Verletzung der Vertragsbestimmungen durch den Kunden für alle daraus erwachsenen Nachteile schad- und klaglos zu halten.
7.2. Die Datenverwendung erfolgt ausschließlich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, dessen Umfang sich aus der jeweiligen Leistungsbeschrei-bung und der mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarung ergibt.
7.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Erbrin-gung der Leistung durch die STREETWATCH GmbH not-wendigen technischen Voraussetzungen, etc. zu erfüllen und diese zur Verfügung zu stellen.
7.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Personen, denen das Kraftfahrzeug überlassen wird, über die Funktionsweise sowie die Art der Datenerfassung der Telematikeinheit zu informieren.
7.5. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner An-schrift, der bekannt gegebenen Mobiltelefonnummer, etc., im Hinblick auf die Einzugsermächtigung auch Änderungen seiner Bankverbindung, STREETWATCH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Auch eine Änderung der Verfü-gungsrechte ist mitteilungspflichtig. Davon umfasst sind auch die Abmeldung und der Verkauf, des mit der Telema
tikeinheit, der STREETWATCH GmbH ausgestatteten Fahr-zeuge.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und STREETWATCH GmbH wird durch die Abmeldung oder den Verkauf des mit der Telematikeinheit der STREETWATCH
GmbH ausgestatteten Fahrzeuges nicht automatisch been-det.
7.6. Der Kunde hat die vom ihm geschuldeten Gebühren termingerecht zu begleichen.
7.7. Arbeiten (Einbau, Ausbau, Wartungsarbeiten) an der Telematik-einheit dürfen ausschließlich von STREET-WATCH geschulten und autorisierten Ein-bau/Vertragspartnern durchgeführt werden.
7.8. Der Kunde verpflichtet sich, bei Zuwiderhandeln gegen die genannten Pflichten STREETWATCH von sämt-lichen Ansprüchen schad- und klaglos zu halten.
8. Mahn- und Inkassospesen
8.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, der STREETWATCH GmbH entstandenen Mahn- und Inkasso-spesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfol-gung notwendig und im Verhältnis zur Forderung ange-messen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die STREETWATCH GmbH dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der dem Inkassobüro gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern STREETWATCH das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, für jede erfolgte Mahnung einen Betrag von Euro 12,00 zu bezahlen.
8.2. Gegenüber Verbrauchern wird auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 Z 15 KSchG hingewiesen.
9. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Pro-dukthaftung“ iSd des Produkthaftungsgesetzes gegen die STREETWATCH GmbH gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von STREETWATCH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
10. Schadenersatz
10.1. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrläs-sigkeit, gegenüber Unternehmern auch bei Vorliegen schlichter grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bear-beitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.
10.2. Außer bei Verbrauchergeschäften ist das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit seitens des Ge-schädigten zu beweisen. Das Vorliegen krasser grober Fahrlässigkeit oder das Vorliegen vom Vorsatz hat der Kunde zu beweisen.
Streetwatch GmbH 3
10.3. Vor Abschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. Vorinstallation von Computer-programmen, ist der Kunde verpflichtet, den auf Compu-teranlagen bereits bestehenden Datenbestand ausreichend
zu sichern, allenfalls er für verloren gegangene Daten, sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
11. Datenschutz
11.1. STREETWATCH wird die im Rahmen dieses Vertra-ges und seiner Erfüllung verarbeiteten Daten des Kunden geheim halten und die Bestimmungen des Datenschutzge-setzes 2000 (DSG 2000) einhalten.
Die Telematikeinheit speichert diverse Positions- und Statusdaten des Fahrzeuges und überträgt diese an einen Server der STREETWATCH GmbH. Die Speicherdauer entspricht jeweils der Vertragsdauer mindestens jedoch 24 Monate.
Sämtliche gespeicherten Daten werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses umgehen gelöscht. Das gilt auch für das Account des Kunden.
Mit der Bekanntgabe des Kunden über Abmeldung oder Verkauf des mit der Telematikeinheit der STREETWATCH GmbH ausgestatteten Fahrzeuges erfolgt die Löschung des Accounts und der damit verbundenen Daten des Kunden, es sei denn die Telematikeinheit wird auf Wunsch und Kosten des Kunden in ein anderes Fahrzeug seiner Wahl wieder verbaut.
11.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Ermittlung und Verarbeitung dieser Daten auf elektronischem Weg zur Erbringung vereinbarter Leistungen von STREET-WATCH benötigt wird und stimmt dieser Verarbeitung ausdrücklich zu. Der Kunde ist jederzeit zu einem Widerruf der Verwendung und Speicherung seiner Daten berechtigt. In diesem Fall behält sich die STREETWATCH GmbH je-doch das Recht das Vertragsverhältnis aufzukündigen, da eine Vertragserfüllung ohne Speicherung von Daten, was den Kern des Vertragsverhältnisses bildet, durch die STREETWATCH GmbH nicht möglich ist.
12. Verfügbarkeit
12.1. Die Services stehen spätestens an dem Einbau bzw. der Aktivierung der Telematikeinheit folgenden Werktag zur Verfügung.
12.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass folgende be-sondere Voraussetzungen zur Verfügbarkeit der Leistungen gegeben sein müssen und dass diese außerhalb des Ein-flussbereiches von STREETWATCH liegen:
 der störungsfreie Betrieb des GPS
 der störungsfreien Betriebs des GPRS bzw. der Tele-kommunikationsdienste
 die ordnungsgemäße Montage und Funktion der Telematikeinheit
 eine aufrechte und funktionierende Verbindung zwi-schen der Telematikeinheit und der zwischengeschal-
teten Internet-Verbindungen zum STREETWATCH -Server
 der Aufenthalt des Fahrzeuges innerhalb der Reich-weite von GPS und GPRS.
12.3. Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtverfügbarkeit dieser Voraussetzungen STREETWATCH keinerlei Haftung über die Verfügbarkeit der eigenen Dienste übernehmen kann.
Sowohl Ereignis höherer Gewalt, Streik, Unruhe, behördli-che Eingriffe u.ä. Umstände bei STREETWATCH oder auch bei Zulieferungen und Erfüllungsgehilfen von STREET-WATCH , soweit sie unvermeidbar, schwerwiegend und unverschuldet sind, die STREETWATCH GmbH die Erfül-lung der Leistung erschweren oder unmöglich machen, berechtigten STREETWATCH , die Erfüllung der vertragli-chen Verpflichtung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme der Leistung einzustellen oder, sofern das in der Natur der Leistung möglich schein, hinaus zu schieben.
13. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht Gültigkeit der übrigen Be-stimmungen.
13.2. Es gilt österreichisches materielles Recht. Anwend-barkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
13.3. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entste-henden Streitigkeiten ist – ausgenommen Verbraucher-gerichtsstand – ausschließlich das für den Sitz der STREETWATCH GmbH sachlich zuständige Gericht. Unge-achtet dieser Vereinbarung kann die STREETWATCH GmbH auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

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